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Melanie Meyer
boden + parkett habekost
Raabeweg 6
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 - 80 21 662
Email: kontakt@boden-parkett-habekost.de
St-Id: 1612913978
Gerichtsstand ist Burgdorf
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma boden + parkett
Inh. Melanie Meyer - Raabeweg 6 – 31303 Burgdorf – Tel.: 05136- 8021662
Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen,
Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund
der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des jeweiligen
Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit widersprochen. Diese werden auch nicht
anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich
widersprechen.
Die AGB gelten in allen Fällen, in den abweichende Vereinbarungen nicht geschlossen
und insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich bestätigt worden sind.
Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte.
§ 1 Vertragsabschluss
1.)
Vorgenannter Auftrag wurde vom Kunden erteilt.Breiten und Längenangaben Lt. Angaben des Käufers.
Lieferung und Leistung erfolgt nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa boden+ parkett,
welche zur Einsichtnahme auch in den Geschäftsräumen Raabeweg 6 ausgehängt sind oder im Internett
unter www.boden-parkett-habekost.de
2.)
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.)
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
4.)
Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
5.)
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere
bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
1.)
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
2.)
Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall der Pfändung, sowie
etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns unser Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3.)
Wir sind berechtigt, bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4.)
Der Besteller ist verpflichtet, den dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden Liefergegenstand gegen
Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden sowie sonstigen Schäden zu versichern. Der Besteller ist auch verpflichtet,
den Versicherer anzuweisen, im Schadensfall zunächst die Restforderung des Lieferers zu erfüllen.
Er wird veranlassen, das der Versicherer dem Lieferer eine entsprechende Bestätigung über diese Abrede zukommen läst.
Sofern der Besteller nicht selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat, ist der Lieferer berechtigt, aber nicht
verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.
§ 3 Vergütung
1.)
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so gilt sofortige Bezahlung der Leistung bei
Warenlieferung ohne Abzug. Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.
2.)
Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung sofort zu bezahlen. Sollte dieses nicht erfolgen kommt der Kunde
ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
3.)
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.
4.)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
5.)
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
6.)
Verzögert sich die Ausführung/Fertigstellung aus einem durch uns nicht verschuldeten Grund
so sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Gleiches gilt
für Aufträge, wo wir die vom Kunden bestellte Ware in unser Lager eingestellt haben.
§ 4 Gefahrenübergang
1.)
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften
Sache – auch bei Versendungskauf – geht erst mit Übergabe der Sache auf den Kunden über.
2.)
Der Übergabe steht esgleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
§ 5 Gewährleistung
1.)
Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel
innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich geltend zu machen.
2.)
Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel
behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch
Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind
jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
3.)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4.)
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben
kein Schadenersatz wegen Mangels zu, soweit dieser grob fahrlässig oder
vorsätzlichem Verhalten des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt
der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf
die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt
nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5.)
Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine Gewährleistung
hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel überprüft werden.
Nach der Verarbeitung der Ware besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Besondere Eigenschaften und die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des
Käufers sind nur dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag schriftlich
vereinbart sind.
6.)
Florverwerfungen (Schading) bei Teppichen und
Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein Teppichboden erhält erst bei
vollflächiger Verklebung seine allgemein bekannten Qualitätseigenschaften. Bei
loser Auslegung kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Bei loser
Auslegung ist eine Garantie ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung haben mit
dem Produkt selber nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in
diesem Fall schließen wir die Garantie aus. Notwendige Nachbesserungen bei
loser Auslegung sind kostenpflichtig. Die Berechnung der qm erfolgt nach vollen
Produktionsbahnenbreiten, falls nicht vor Auftragserteilung etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
7.)
Die genannten Verlegepreise haben nur Gültigkeit bei
einem verlegereifen Unterboden, entsprechend er DIN 18365. Sämtliche
erforderlichen Unterbodenvorarbeiten werden gesondert berechnet, wie auch
Sonder-Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei
unseren angegebenen Verlegepreisen setzen wir voraus, dass die zu verlegenden
Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene
Verlegearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der Ausführung abgeändert
werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben, erfolgt Haftungsfreistellung.
8.)
Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab
Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns
nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
1.)
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2.)
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels
verjähren nach 2 Jahren ab Auslieferung der Ware.
§ 7 Schlussbestimmungen
1.)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.)
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis
ergebenden Verbindlichkeiten ist Burgdorf. Ist unser Vertragspartner Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis unter Einschluss etwaiger Scheck- oder Wechselprozesse
ebenfalls Burgdorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen..
3.)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz
oder teilweise unwirksam Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
März 2017